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   VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13.N   

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https://dejure.org/2014,7533
VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13.N (https://dejure.org/2014,7533)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.02.2014 - 3 C 833/13.N (https://dejure.org/2014,7533)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 3 C 833/13.N (https://dejure.org/2014,7533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 VwGO, Art 14 GG, Art 2 Abs 2 GG, § 1 Abs. 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB
    Konkurrenzschutz im Bauleitplanverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Gewerbetreibenden auf Schutz vor der Neuansiedlung von Konkurrenten in einem Plangebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANTRAGSBEFUGNIS; BEBAUUNGSPLAN; DRITTSCHUTZ; EINGERICHTETER UND AUSGEÜBTER GEWERBEBETRIEB

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1 ; BauNVO § 15
    Anspruch eines Gewerbetreibenden auf Schutz vor der Neuansiedlung von Konkurrenten in einem Plangebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Konkurrenzschutz im Bauleitplanverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wahrung der Wettbewerbsinteressen im Bauleitplanverfahren nicht schutzwürdig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kaufkraftabfluss begründet kein Abwehrrecht gegen Konkurrenz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kaufkraftabfluss begründet kein Abwehrrecht gegen Konkurrenz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Konkurrentenschutz im Bauplanungsrecht! (IBR 2014, 1096)

Sonstiges

  • hessen.de (Terminmitteilung)

    Bebauungsplan "Bänninger-Gelände" der Stadt Gießen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 673
  • DÖV 2014, 634
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 26. Februar 1997, Az: 4 NB 5/97 - juris -, der der Senat folgt, ausgeführt, dass das Interesse eines Gewerbetreibenden, vor Konkurrenz bewahrt zu bleiben, grundsätzlich auch dann nicht schutzwürdig ist, wenn ein Bebauungsplan die Grundlage für die Ansiedlung eines Konkurrenten im Einzugsbereich der eigenen wirtschaftlichen Betätigung, gegebenenfalls sogar in der unmittelbaren Nachbarschaft bildet.

    Hierzu gehört nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen, denn gegenüber solchen Interessen verhält sich das Bauplanungsrecht neutral (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 - 4 NB 5/97 - a.a.O.).

    Denn gegenüber solchen Interessen verhält sich das Bauplanungsrecht neutral (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 - 4 NB 5.97 - juris, m.w.N.).

    So begründet die Festsetzung eines Sondergebiets für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb am Ortsrand grundsätzlich keinen Nachteil im Sinn des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO für alle in den innerstädtischen Bereichen ansässigen Gewerbetreibenden, die eine Veränderung der für sie wirtschaftlich vorteilhaften Situation, besonders der Wettbewerbssituation, befürchten (vgl. BVerwG vom 16.01.1990, Az. 4 NB 1/90, NVwZ 1990, 555; vom 26.02.1997, Az. 4 NB 5/97, BayVBl 1997, 531).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit in der bereits zitierten Entscheidung, allerdings ohne Nennung von Beispielsfällen, ausgeführt, dass in "besonders gelagerten Einzelfällen" Umstände vorliegen könnten, die eine Berücksichtigung gerade der privaten Interessen eines Einzelbetriebs nahelegen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 - 4 NB 5.97 - unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 16.01.1990 - 4 NB 1.90 - jeweils juris).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    Danach war etwa die Betroffenheit durch eine planbedingte Zunahme des Straßenverkehrs abwägungsbeachtlich und konnte demgemäß einen rechtlich relevanten Nachteil begründen, wenn sie (1.) mehr als geringfügig, (2.) in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich und (3.) für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan als abwägungserheblich erkennbar war (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 09.11.1979, BVerwGE 59, 87; Beschluss vom 19.02.1992, DVBl. 1992, 1099).

    Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 5. März 2012 (- 2 NE 12.215 -, juris) zutreffend darauf hingewiesen, dass bei der planerischen Abwägung alle (betroffenen) Interessen unbeachtet bleiben, die entweder - objektiv - geringwertig oder aber - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind (vgl. BVerwG vom 09.11.1979 a.a.O.).

    Nicht schutzwürdig in dem hier in Rede stehenden Sinn sind Interessen auch dann, wenn sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht", und wenn deshalb ihrem etwaigen Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand etwa einer bestimmten Marktlage oder Verkehrslage die Schutzwürdigkeit fehlt (vgl. BVerwG vom 09.11.1979 a.a.O.; vom 30.04.2004, Az. 4 CN 1/03, NVwZ 2004, 1120 = BayVBl 2005, 55; vom 09.04.2008, Az. 4 CN 1/07, BVerwGE 131, 100).

  • BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90

    Verschlechterung der Wettbewerbssituation kein schutzwürdiger Nachteil i.S. von §

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    So begründet die Festsetzung eines Sondergebiets für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb am Ortsrand grundsätzlich keinen Nachteil im Sinn des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO für alle in den innerstädtischen Bereichen ansässigen Gewerbetreibenden, die eine Veränderung der für sie wirtschaftlich vorteilhaften Situation, besonders der Wettbewerbssituation, befürchten (vgl. BVerwG vom 16.01.1990, Az. 4 NB 1/90, NVwZ 1990, 555; vom 26.02.1997, Az. 4 NB 5/97, BayVBl 1997, 531).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit in der bereits zitierten Entscheidung, allerdings ohne Nennung von Beispielsfällen, ausgeführt, dass in "besonders gelagerten Einzelfällen" Umstände vorliegen könnten, die eine Berücksichtigung gerade der privaten Interessen eines Einzelbetriebs nahelegen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 - 4 NB 5.97 - unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 16.01.1990 - 4 NB 1.90 - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 2 NE 12.215

    Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; einstweilige Außervollzugsetzung; fehlende

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 5. März 2012 (- 2 NE 12.215 -, juris) zutreffend darauf hingewiesen, dass bei der planerischen Abwägung alle (betroffenen) Interessen unbeachtet bleiben, die entweder - objektiv - geringwertig oder aber - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind (vgl. BVerwG vom 09.11.1979 a.a.O.).

    Unabhängig davon, ob dem Konkurrenten in unmittelbarer Nähe oder weiter entfernt die Möglichkeit zur Ansiedlung und damit zu wirtschaftlicher Betätigung geboten wird, begründet dies ungeachtet des Umstands, ausgeglichene Versorgungsstrukturen im städtebauliche Interesse sicherzustellen, kein rechtlich geschütztes und schutzwürdiges Interesse für einen bereits ansässigen Betrieb (vgl. insgesamt Bay. VGH, Beschluss vom 05.03.2012 - 2 NE 12.215 - juris).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    Hierbei sind an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung keine höheren Anforderungen zu stellen, als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46 = NJW 1999, 592).

    Da das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.), reicht es für die Antragsbefugnis im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus, dass ein Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 05.03.1999 - 4 CN 18.98 - NVwZ 1999, 987).

  • VGH Hessen, 12.08.2013 - 3 B 1219/13
    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die gerichtliche Verfahrensakte 3 B 1219/13 sowie die beigezogenen Behördenakten (6 Leitzordner), die insgesamt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem baurechtlichen Parallelverfahren gegen eine einem Investor im Plangebiet erteilte Baugenehmigung mit Beschluss vom 12. August 2013 (3 B 1219/13) ausgeführt:.

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    Nicht schutzwürdig in dem hier in Rede stehenden Sinn sind Interessen auch dann, wenn sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht", und wenn deshalb ihrem etwaigen Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand etwa einer bestimmten Marktlage oder Verkehrslage die Schutzwürdigkeit fehlt (vgl. BVerwG vom 09.11.1979 a.a.O.; vom 30.04.2004, Az. 4 CN 1/03, NVwZ 2004, 1120 = BayVBl 2005, 55; vom 09.04.2008, Az. 4 CN 1/07, BVerwGE 131, 100).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    Nicht schutzwürdig in dem hier in Rede stehenden Sinn sind Interessen auch dann, wenn sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht", und wenn deshalb ihrem etwaigen Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand etwa einer bestimmten Marktlage oder Verkehrslage die Schutzwürdigkeit fehlt (vgl. BVerwG vom 09.11.1979 a.a.O.; vom 30.04.2004, Az. 4 CN 1/03, NVwZ 2004, 1120 = BayVBl 2005, 55; vom 09.04.2008, Az. 4 CN 1/07, BVerwGE 131, 100).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    Im Falle eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, ist - soweit das Recht überhaupt von Art. 14 GG (und nicht von Art. 12 GG) erfasst wird - über Art. 14 GG allein die "Substanz" der Sach- und Rechtsgesamtheit, nicht jedoch künftige Verdienstmöglichkeiten, in der Zukunft liegende Chancen oder Absatzmöglichkeiten oder die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, geschützt (vgl. BVerfGE 105, 252/335; BVerfGE 105, 252/278; BVerfGE 110, 274/290; Jarass/Pieroth, a.a.O. Art. 14, Rdnr. 25 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13
    Im Falle eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, ist - soweit das Recht überhaupt von Art. 14 GG (und nicht von Art. 12 GG) erfasst wird - über Art. 14 GG allein die "Substanz" der Sach- und Rechtsgesamtheit, nicht jedoch künftige Verdienstmöglichkeiten, in der Zukunft liegende Chancen oder Absatzmöglichkeiten oder die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, geschützt (vgl. BVerfGE 105, 252/335; BVerfGE 105, 252/278; BVerfGE 110, 274/290; Jarass/Pieroth, a.a.O. Art. 14, Rdnr. 25 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • VGH Hessen, 24.08.2012 - 3 A 565/12

    Baurecht: Abwehrrecht eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für einen Vorbau zu

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98

    Geltung der drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 6 des

  • BVerwG, 11.12.2007 - 2 B 86.07

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes; Möglichkeit

  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung

    Vor diesem Hintergrund vermag der Antragsteller seine Antragsbefugnis zwar weder auf die Abwehr unliebsamer Konkurrenz (vgl. BVerwG, B. v. 16.1.1990 - 4 NB 1.90 - NVwZ 1990, 555 = juris Rn. 5; B. v. 26.2.1997 - 4 NB 5.97 - NVwZ 1997, 683 f. = juris Rn. 6; U. v. 3.4.2008 - 4 CN 4.07 - juris Rn. 19 m. w. N.; BayVGH, U. v. 5.4.2011 - 14 N 09.2434 - juris Rn. 28 ff.; HessVGH, U. v.13.2.2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 23 ff.) noch auf einen möglichen Verstoß gegen § 1 Abs. 4 BauGB i.V. mit Nr. 5.3.1 und /oder Nr. 5.3.2 LEP 2013 zu stützen, wohl aber auf den Umstand, dass es - unter Außerachtlassung der nachträglich durch das Gericht eingeholten Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 31. August 2016 - nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass der Antragsteller im Falle der Umsetzung des Bebauungsplans bei einer Hochwasserlage auf seinem Grundstück deutlicher als vorher beeinträchtigt wird, weil durch den Verlust von Retentionsflächen im Plangebiet sein nahe gelegenes Grundstück stärker von Hochwasser betroffen sein könnte als bisher.
  • VGH Bayern, 01.03.2016 - 15 CS 16.244

    Antragsbefugnis wegen Wertminderung eines Grundstücks

    Soweit der Schutzbereich des Art. 14 GG überhaupt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erfassen sollte, wäre im Übrigen hiervon allein die "Substanz" der Sach- und Rechtsgesamtheit erfasst, nicht jedoch künftige Verdienstmöglichkeiten, in der Zukunft liegende Chancen oder Absatzmöglichkeiten oder die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann (vgl. BVerfG, B. v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 u. a. - BVerfGE 105, 252/278; HessVGH, U. v. 13.2.2014 - 3 C 833/13.N - NVwZ-RR 2014, 673 = juris Rn. 28, m. w. N.).

    Der einzelne Gewerbetreibende - hier die Antragstellerin - hat weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert wird, noch ist sein dahin gehendes Interesse schutzwürdig, weil er mit neuer Konkurrenz ständig rechnen muss (im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung vgl. BVerwG, U. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18 = juris Rn. 10; BayVGH, B. v. 14.1.2003 - 14 CS 02.2395 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 14.10.2015 - 15 ZB 15.1404 - juris Rn. 18; VGH BW, B. v. 15.8.1989 - 8 S 1863/89 - NVwZ 1990, 575; HessVGH, B. v. 12.8.2013 - 3 B 1219/13 - juris Rn. 2; VG München, B. v. 15.12.2008 - M 8 SN 08.5023 - juris Rn. 16; VG Ansbach, U. v. 22.7.2010 - AN 18 K 09.01907 - juris Rn. 66 ff.; VG Würzburg, B. v. 10.5.2005 - W 5 S 05.360 - juris Rn. 29; VG Minden, B. v. 18.2.2005 - 1 L 83/05 - juris Rn. 8; zur mangelnden Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 VwGO im Falle eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan vgl. BVerwG, B. v. 16.1.1990 - 4 NB 1/90 - NVwZ 1990, 555 = juris Rn. 5; BVerwG, B. v. 26.2.1997 - 4 NB 5/97 - NVwZ 1997, 683 = juris; BVerwG, U. v. 3.4.2008 - 4 CN 4/07 - Rn. 19; BayVGH, U. v. 5.4.2011 - 14 N 09.2434 - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 2 NE 12.2012 - juris Rn. 10 ff.; HessVGH, U. v.13.2.2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 23 ff.; OVG NW, U. v. 3.12.2015 - 2 D 91/14.NE - juris Rn. 38 ff.).

  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 23.540

    Baurecht, Nachbarklage eines Wettbewerbers, Fehlende Klagebefugnis,

    Der private Eigentümer wird durch sie weder unmittelbar berechtigt noch verpflichtet (HessVGH, U.v. 13.2.2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 31; OVG RhPf, U.v. 15.2.2017 - 8 A 10717/16 - juris Rn. 45).

    Im Falle eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, ist - soweit das Recht überhaupt von Art. 14 GG (und nicht von Art. 12 GG) erfasst wird - über Art. 14 GG allein die "Substanz" der Sach- und Rechtsgesamtheit, nicht jedoch künftige Verdienstmöglichkeiten, in der Zukunft liegende Chancen oder Absatzmöglichkeiten oder die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, geschützt (HessVGH, U.v. 13.2.2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 5 S 1591/13

    Rechtsschutzinteresse for Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan -

    Die Gemeinde darf sich des Mittels der Bauleitplanung nur zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und damit nicht zur Wahrung von Wettbewerbsinteressen bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 - 4 NB 5.97 - juris; s. auch HessVGH, Urteil vom 13.02.2014 - 3 C 833/13.N -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19

    Vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Konkurrentenschutz; Abschluss eines

    Diesem objektiv-rechtlichen Belang korrespondiert im Regelfall kein rechtlich geschütztes Interesse des Gewerbetreibenden, von weiteren Mitbewerbern verschont zu bleiben (vgl. NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - juris Rn. 25; Beschluss vom 22. November 2016 - 1 MN 101/16 - juris Rn. 14; OVG SH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 KN 15/08 - juris Rn. 27; OVG RhPf, Urteil vom 28. Mai 2013 - 8 C 11257/12.OVG - juris Rn. 22; HessVGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 24, 28; VGH BW, Urteil vom 3. März 2015 - 5 S 1591/13 - juris Rn. 43; BremOVG, Urteil vom 3. Mai 2016 - 1 D 260/14 - juris Rn. 49; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - a.a.O. Rn. 29; Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 139. EL August 2020, § 10 BauGB Rn. 263).
  • VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren und bergrechtliche Verantwortlichkeit

    Soweit das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb überhaupt von Art. 14 GG (und nicht von Art. 12 GG) erfasst wird, wird allein der "konkrete Bestand an Rechten und Gütern" geschützt, die "Substanz" der Sach- und Rechtsgesamtheit, nicht jedoch künftige Verdienstmöglichkeiten, in der Zukunft liegende Chancen oder Absatzmöglichkeiten oder die Erwartung, ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betreiben zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2020 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, juris Rdnr. 76 ff., 79 und 80; BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 - 1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99 -, juris Rdnr. 49; Jarass, a.a.O., Art. 14 Rdnr. 9 und 21 m.w.N.; Hess. VGH, Urteil vom 13.2.2014 - 3 C 833/13.N -, juris Rdnr. 28 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 7/16

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Abwehr von Konkurrenz

    Diesem objektiv-rechtlichen Belang korrespondiert im Regelfall kein rechtlich geschütztes Interesse des Gewerbetreibenden, von weiteren Mitbewerbern verschont zu bleiben (vgl. NdsOVG, Urt. v. 31.05.2007 - 1 KN 265/05 -, juris RdNr. 25; Beschl. v. 22.11.2016 - 1 MN 101/16 -, juris RdNr. 13; OVG SH, Urt. v. 22.10.2009 - 1 KN 15/08 -, juris RdNr. 27; HessVGH, Urt. v. 13.02.2014 - 3 C 833/13.N -, juris RdNr. 24, 28; VGH BW, Urt. v. 03.03.2015 - 5 S 1591/13 -, juris RdNr. 43; BremOVG, Urt. v. 03.05.2016 - 1 D 260/14 -, juris RdNr. 49).
  • VG Ansbach, 06.04.2016 - AN 9 K 15.02491

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus wegen Verschattung von

    Soweit der Schutzbereich des Art. 14 GG überhaupt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erfassen sollte, wäre im Übrigen hiervon allein die "Substanz" der Sach- und Rechtsgesamtheit erfasst, nicht jedoch künftige Verdienstmöglichkeiten, in der Zukunft liegende Chancen oder Absatzmöglichkeiten oder die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 u. a. - BVerfGE 105, 252/278; HessVGH, U.v. 13.2.2014 - 3 C 833/13.N - NVwZ-RR 2014, 673 = juris Rn. 28, m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2014 - 1 KN 12/13

    Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Konzentration von

    Dazu gehören die Erhaltung und Verbesserung des örtlichen Nachversorgungsangebots, nicht aber ein Interesse, konkurrierende Gewerbetriebe abzuwehren oder zugunsten bereits vorhandener Betriebe Wettbewerbsschutz oder eine Wettbewerbssteuerung zu erreichen (vgl. Urt. des Senats v. 22.10.2009, 1 KN 15/08, NordÖR 2009, 111; VGH Kassel, Urt. v. 13.02.2014, 3 C 833/13.N, NVwZ-RR 2014, 673).
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